Als radioaktive Abfälle gelten alle Materialien, die radioaktiv strahlen und nicht weiter verwendet werden können. Radioaktivität ist gefährlich, bei Lebewesen kann schon ihre Ferneinwirkung zum Absterben der Zellen bis hin zum Tod führen. Für die Lagerung radioaktiver Abfälle gelten deshalb besondere Sicherheitsbedingungen. Es muss gewährleistet werden, dass radioaktive Abfälle für die Dauer ihrer Strahlungsaktivität dauerhaft aus der Biosphäre – dem gesamten Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen – entfernt werden.

Atom-Endlager, Energetika
Radioaktiver Abfall wird an vielen Stellen produziert, nicht nur in mit angereichertem Uran arbeitenden Kernkraftwerken, sondern vor allem durch den Uranabbau selbst, aber auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Forschung. Es wird zwischen schwach -, mittel- und hochradioaktiven Materialien unterschieden. Radioaktive Strahlung nimmt ab durch den Zerfall der Radionukleide, das sind instabile, strahlende Atomkerne. Die Dauer des Zerfalls richtet sich nach der so genannten Halbwertszeit, die bei nuklearen Abfallstoffen stark variieren kann, von einigen Jahrzehnten bis hin zu einer Jahrmillion. Entsprechend lange müssen die jeweiligen Stoffe eingelagert werden.
Beispiele für schwach radioaktive Abfälle sind Materialien, die radioaktiver Strahlung ausgesetzt und „kontaminiert“ wurden, also dauerhaft verunreinigt und dadurch selbst strahlungsaktiv sind. Dies können etwa Werkzeuge sein, medizinische Instrumente, Schutzkleidung bis hin zu Putzlappen.
Hoch radioaktive Abfälle sind vor allem verbrauchte Brennstäbe aus Kernkraftwerken oder Rückstände aus der Wiederaufbereitung – der teilweisen Rückgewinnung verwendbarer radioaktiver Stoffe wie z.B. Plutonium aus benutzten Brennstäben.
Diese hoch radioaktiven Stoffe haben der Menge nach nur einen geringen Anteil am Gesamtaufkommen radioaktiver Abfälle, stellen aber besondere Anforderungen an eine sichere Lagerung. Sie werden zum Zweck der Lagerung weiter in wärmeentwickelnd und nicht wärmeentwickelnd unterschieden.