Was sagt mir das Mindesthaltbarkeitsdatum?

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird häufig missverstanden
Jährlich werfen deutsche Haushalte 20 Millionen Tonnen an Nahrungsmitteln auf den Müll. Ein Großteil des Essens ist noch original verpackt. Eine akribisch genaue Beachtung des Mindesthaltbarkeitsdatums wird als eine der Ursachen für die enorme Verschwendung von Lebensmitteln gesehen. Laut dem Meinungsforschungsinstitut Forsa werfen 84 % der Deutschen die Nahrungsmittel weg, sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder überschritten ist. Auch die großen Nahrungsmittelketten haben ihren Anteil an dieser Verschwendung. Von zwei Dutzend befragten Unternehmen gaben nur drei davon an, die Produkte, die das Mindesthaltbarkeitsdatum fast oder nur leicht überschritten haben, zu einem geringeren Preis anzubieten. Weitere sechs Nahrungsmittelketten spenden erfreulicherweise einige „abgelaufene“ Lebensmittel an Tafeln für Hilfsbedürftige. Dabei ist das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht zwingend ein Hinweis darauf, dass ein Produkt verdorben ist. Es müssen die spezifischen Merkmale des Nahrungsmittels bis zu dem angegebenen Datum erhalten bleiben, also der Geruch, die Konsistenz oder der Geschmack. Es geht eher um die Güte des Produkts. Leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch werden deshalb mit einem „Verbrauchdatum“ versehen. Ihr Verzehr nach diesem Datum kann unter Umständen gesundheitlich problematisch werden. Hier handelt sich also um ein echtes Verfallsdatum.

Wie ist der Irrtum aufzulösen?
Die irrtümliche Deutung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist auch Gegenstand der Diskussion im Bundestag. Der Vorsitzende des Ernährungsausschuss des deutschen Bundestags, Hans-Michael Goldmann (FDP), sieht Nachbesserungsbedarf in der Kennzeichnungspflicht. „Ich bin dafür, Lebensmittel mit zwei Angaben zu versehen: voller Genuss bis zum Tag X und essbar bis zum Tag Y.“ Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat erst einmal betont, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum „eine große verbraucherpolitische Errungenschaft“ sei, weil es über die Frische eines Produktes informiere. Anstatt die Kennzeichnung zu ändern, setzt die Bundesministerin Aigner eher auf Aufklärung der Konsumenten und Produzenten, sodass das Mindesthaltbarkeitsdatum zukünftig besser verstanden werde. Unabhängig von diesen Wegen ist jeder von uns in der Lage ein Produkt, das sein Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat, auf seine Genießbarkeit zu überprüfen. Schimmel oder außergewöhnlichen Geschmack oder Geruch sind Hinweise darauf, dass ein Produkt gegebenen falls ungenießbar ist. Die einfachste Lösung ist allerdings nicht in solchen Massen einzukaufen, sodass mein Senf und meine Butter gar nicht erst verderben müssen. Ich kaufe es ja ursprünglich, um es zu verspeisen.

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Auch auf den Seiten des

Auch auf den Seiten des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden sich Infos zu dem Thema. Hier geht es speziell um den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum:

http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1329374/index.html

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