Wann: Bewerbung bis Freitag, 20. Februar 2026
Wo: Baden-Württemberg
Ausschreibung zur Förderung von entwicklungspolitische Projekten in Baden-Württemberg, im Ausland und in Baden-Württembergs Partnerland Burundi
Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg sowie unter Vorbehalt notwendiger Änderungen aufgrund von haushaltsrechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben.
Die SEZ fördert gemeinnützige Träger*innen mit drei Förderlinien und jeweils unterschiedlicher Zielsetzung.
- bwirkt! Inland fördert entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Baden-Württemberg,
- bwirkt! Ausland Partnerschaftsprojekte mit Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, die in der DAC-Liste geführt sind
- bwirkt! Burundi Projekte in Baden-Württembergs Partnerland.
Auf Grundlage und zur Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit vor Ort unterstützt werden.
Wichtiger Hinweis: Sofern der Organisation ein Förderantrag auf einer der Förderlinien für bwirkt! im Vorjahr (2025) genehmigt wurde, ist diese Trägerorganisation auf derselben Förderlinie in 2026 nicht antragsberechtigt.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag ist ausschließlich online über das digitale Antragsportal der SEZ einzureichen.
Das Antragsportal schließt am 20.02.2026 um 16:00 Uhr. Nur bis dahin vollständig und formell und formal korrekt eingegangene Anträge werden angenommen. Anträge per Post werden nicht angenommen.
Informationen und Beratung zur Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Vergabegremium.
