Parkkultur an Ladestationen

„Mit insgesamt 500 batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugen der Marke smart betreibt car2go in Stuttgart die größte Elektroflotte Deutschlands. Ein Netz von Ladestationen der EnBW versorgt die Mietwagen mit Strom aus regenerativen Energien“, heißt es auf der Internetseite der Stadt Stuttgart. Die Landeshauptstadt möchte Emissionen einsparen und fördert die Verwendung von Elektroautos. Über 200 Ladestationen mit noch mehr Parkplätzen gibt es in Stuttgart – zuerkennen an einem Parken-Schild mit dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“.

Doch was, wenn dieses Angebot nicht in vollem Ausmaß genutzt werden kann? Denn die Parkplätze sind häufig von anderen Autos belegt: Autos mit Verbrennungsmotor, die den kostenlosen Parkplatz ausnutzen oder Elektroautos, die eigentlich keine neue Stromladung benötigen.

Laut Internetseite der Stadt Stuttgart werden die Parkplätze mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge regelmäßig auf Falschparker kontrolliert. Dabei wird je nach Länge des Parkverstoßes beziehungsweise bei einer Behinderung ein Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro fällig. In Einzelfällen werden Fahrzeuge an Ladestationen auch abgeschleppt.

Wir brauchen einen Kulturwandel

Doch warum wird dort trotzdem widerrechtlich geparkt? Behinderten-Parkplätze sind ähnlich beschildert - diese werden aber deutlich seltener von den falschen Autos belegt.

Ein Halteverbotsschild wäre kurzfristig hilfreich aber aus Imagegründen langfristig schlecht. Ein Verbot ist immer negativ belegt, wenn mit den Jahren (hoffentlich) immer mehr Ladestationen in der Stadt errichtet werden, ist das Stadtbild von negativen Schildern geprägt. Viel mehr gilt es einen Kulturwandel zu erzielen, nach dem das Falschparken auf Ladestationen genauso geächtet ist, wie das Parken auf Behindertenparkplätzen. Die E-Mobilität muss also weiterhin positiv belegt bleiben.

Ein Lösungsansatz kann sein, Falschparken an Ladestationen genauso stark zu ahnden wie das Parken auf Behindertenparkplätzen: Dies bedeutet mindestens 35 Euro Strafe und kostenpflichtiges Abschleppen.

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